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  • 12.10.2010 | Arzt und Berufsrecht

    Ruhen der Zulassung nach „Kick-Backs“

    Erhält ein Zahnarzt Rückvergütungen von Lieferanten („Kick-Backs“) - hier insgesamt 31.000 Euro in mehr als zwei Jahren - und wird er deshalb wegen Abrechnungsbetrugs verurteilt, kann dies mit einem Ruhen der Zulassung für zwei Jahre sanktioniert werden. Dies hat das Landessozialgericht Hamburg mit Urteil vom 17. März 2010 (Az: L 2 KA 37/07, Abruf-Nr. 103250) entschieden. Nach Ansicht des Gerichts stellt ein vorsätzlicher Abrechnungsbetrug die Eignung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung generell infrage.  

    Quelle: Ausgabe 10 / 2010 | Seite 6 | ID 139256