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  • 06.05.2010 | Arzt- und Berufsrecht

    OLG Braunschweig: Ärzte sind „Beauftragte der Krankenkassen“ - auch im Strafrecht

    Eine ungewöhnliche Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Braunschweig (Beschluss vom 23.02.2010, Az: Ws 17/10, Abruf-Nr. 101418) verunsichert die (Zahn-)Ärzteschaft. Danach ist der Vertragsarzt „Beauftragter der Krankenkasse“- mit entsprechenden strafrechtlichen Auswirkungen.  

     

    Die konkrete Entscheidung betraf einen Apotheker, der einem Vertragsarzt für die Praxiseinrichtung in seiner Nähe erhebliche Zuschüsse zum Praxisumbau sowie regelmäßige monatliche Zahlungen gewährte. Im Gegenzug bevorzugte der Arzt den Apotheker bei der Verschreibung hochpreisiger Medikamente, wie zum Beispiel Zytostatika. Es stellte sich die Frage, ob dieses Vorgehen strafrechtlich relevant ist - und zwar im Hinblick auf Korruptionsdelikte.  

     

    So wird etwa nach § 299 Strafgesetzbuch (StGB) wegen Bestechlichkeit oder Bestechung im geschäftlichen Verkehr bestraft,