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  • 06.04.2009 | Arzt- und Berufsrecht

    Landgericht Flensburg: PZR für 99 Cent als einmaliger „Treuebonus“ ist unzulässig

    Eine „Treuebonus-Aktion“ gegenüber Patienten mit dem Angebot einer einmaligen professionellen Zahnreinigung (PZR) für nur 99 Cent ist wettbewerbswidrig. Dies hat das Landgericht (LG) Flensburg in einem Eilverfahren am 4. März 2009 (Az: 6 O 30/09) beschlossen.  

     

    Ein Zahnarzt startete zur Bewerbung einer Standortverlagerung eine „Treuebonus-Aktion“ gegenüber Patienten mit dem Angebot einer einmaligen PZR für nur 99 Cent. Das LG Flensburg untersagte diese Aktion - und zwar im wesentlichen mit folgender Begründung:  

     

    Die Werbemaßnahme des Zahnarztes ziele darauf ab, Patienten durch Anbieten der PZR zu einem lediglich symbolischen Preis weiter an sich zu binden und ihnen hierdurch einen Anreiz zu bieten, seine Dienste auch in der neuen Praxis in Anspruch zu nehmen. Ein solches Angebot einer nahezu kostenfreien zahnärztlichen Leistung lasse sich auch unter Berücksichtigung seiner zeitlichen und inhaltlichen Begrenzung mit dem Zweck des gesetzlichen Mindestgebührenrechts schon deshalb nicht vereinbaren, da es geeignet sei, Nachahmeffekte und einen Preiswettbewerb auszulösen. Fazit: Zahnärzten ist dringend von derartigen „Dumpingangeboten“ abzuraten.