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  • 07.11.2008 | Arzt- und Berufsrecht

    Die Altersgrenze für Vertrags(zahn)ärzte entfällt rückwirkend zum 1. Oktober 2008

    von RA und Fachanwalt für Medizinrecht Sören Kleinke und RAin Ina Schwar, Kanzlei am Ärztehaus, www.kanzlei-am-aerztehaus.de

    Was auf gerichtlichem Wege in vielen Versuchen gescheitert ist, wird nun von Seiten des Gesetzgebers vollzogen: Die Altersgrenze von 68 Jahren für Vertragsärzte, Vertragszahnärzte und Psychotherapeuten ist gefallen – und zwar rückwirkend zum 1. Oktober 2008. So steht es im vom Bundestag am 17. Oktober beschlossenen GKV-Organisations-Weiterentwicklungs-Gesetz (GKV-OrgWG). Das Gesetz tritt zwar erst zum 1. Januar 2009 in Kraft, es enthält aber auch einige Bestimmungen, die rückwirkend gelten, wie die zur Altersgrenze.  

     

    Mit dem jetzt verabschiedeten GKV-OrgWG hat der Gesetzgeber eine günstige Regelung für (Zahn-)Ärzte geschaffen, die in 2008 das 68. Lebensjahr vollendet haben bzw. noch vollenden und die noch weiterarbeiten wollen. Die Sozialgerichte haben bisher darüber sehr unterschiedlich geurteilt (siehe „Zahnärzte Wirtschaftsdienst“ Nr. 9/2008, S. 1, sowie Nr. 10/2008, S. 1).  

    Quelle: Ausgabe 11 / 2008 | Seite 11 | ID 122745