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  • 01.01.2004 · Fachbeitrag · Arzt- und Berufsrecht

    Aufklärungsformular allein reicht nicht aus

    | Ein vom Patienten unterschriebenes Aufklärungsformular kann allenfalls ein Indiz dafür sein, dass überhaupt ein Aufklärungsgespräch stattgefunden hat. Eine vollständige und zutreffende Aufklärung des Patienten lässt sich damit allein jedoch nicht nachweisen. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 4. Juni 2003 (Az: 1 W 110/03-17; Abruf-Nr. 032030) hervor. |