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  • 10.02.2010 | Arbeitssicherheit

    Elektrische Anlagen und Betriebsmittel das sollten Sie wissen und beachten!

    von Christine Baumeister, Beratung - Training - Konzepte, Haltern

    Aus Gründen des Arbeitsschutzes ist in der Zahnarztpraxis sicherzustellen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel in einem einwandfreien Zustand sind. Aufgrund der Unfallverhütungs-Vorschrift BGV A3 müssen sie in bestimmten Zeitabständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Dieser Beitrag fasst für Sie kompakt und übersichtlich zusammen, was Sie in diesem Zusammenhang wissen und beachten sollten. Dabei betrachten wir vornehmlich Anlagen und Geräte, die nicht bereits aus anderen Gründen - zum Beispiel nach dem Medizinproduktegesetz oder der Röntgenverordnung - Wartungs- oder Prüfpflichten unterliegen.  

    Grundlagen zu elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln

    Die BGV A3 spricht von Betriebsmitteln und Anlagen, wobei die „Anlage“ für einen Zusammenschluss von elektrischen Betriebsmitteln steht. Die Definition in der BGV A3 lautet wie folgt:  

     

    Definition nach § 2 BGV A3

    Elektrische Betriebsmittel im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind alle Gegenstände, die als ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (z.B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z.B. Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen. Den elektrischen Betriebsmitteln werden gleichgesetzt Schutz- und Hilfsmittel, soweit an diese Anforderungen hinsichtlich der elektrischen Sicherheit gestellt werden. Elektrische Anlagen werden durch Zusammenschluss elektrischer Betriebsmittel gebildet.  

     

    Kurz gesagt: Als elektrische Betriebsmittel werden all die Arbeitsgeräte beschrieben, die mit Strom betrieben werden. Zur Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustandes sind elektrische Anlagen und Betriebsmittel wiederholt zu prüfen. Dabei wird unterschieden zwischen ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln sowie stationären und nichtstationären Anlagen.  

     

    Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel