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  • 01.02.2003 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Neue Risiken bei der Gestaltung von Arbeitsverhältnissen durch die Schuldrechtsreform

    | Die zum 1. Januar 2002 in Kraft getretene Schuldrechtsreform hat auch für das Arbeitsrecht eine Reihe von Neuerungen gebracht, die für alle Arbeitsverhältnisse gelten, die nach dem 31. Dezember 2001 abgeschlossen wurden und werden. Für ältere Arbeitsverhältnisse gelten die Neuerungen seit dem 1. Januar 2003. Unter www.iww.de finden Sie bei Eingabe der Abruf-Nr. 030189 rechts oben in der Leiste einen Beitrag von Rechtsanwalt Hartmut Geil zu diesem Thema. |