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  • 01.03.2003 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Bundesarbeitsgericht: Frage nach Schwangerschaft im Einstellungsgespräch ist unzulässige Diskriminierung

    | Werdende Mütter dürfen im Einstellungsgespräch die Frage nach einer bestehenden Schwangerschaft falsch beantworten. Dies gilt auch dann, wenn die vereinbarte Tätigkeit wegen einer möglichen gesundheitlichen Gefährdung von der Schwangeren gar nicht ausgeübt werden kann. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 6. Februar 2003 entschieden (Az: 2 AZR 621/01) und somit seine Rechtsprechung an die des Europäischen Gerichtshofs angeglichen. Bislang führte nach deutschem Recht das wissentliche Verschweigen der Schwangerschaft regelmäßig zur Unwirksamkeit des Arbeitsverhältnisses, wenn von der Tätigkeit eine Gesundheitsgefährdung ausgeht. |