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  • 01.11.2003 · Fachbeitrag · Ansparabschreibung

    Muss die Investitionsabsicht glaubhaft gemacht werden?

    | Seit 1995 gibt es die Möglichkeit, die aktuelle Steuerbelastung mit Hilfe einer „Ansparabschreibung“ zu senken - was vor allem in diesem Jahr bei noch 48,5 Prozent Spitzensteuersatz lukrativ ist - und dadurch Liquidität für eine geplante Investition zu schaffen. Die Bildung einer Ansparabschreibung ist zudem zwingende Voraussetzung für die spätere Inanspruchnahme einer Sonderabschreibung. Bei der Bildung kommt es jedoch immer wieder zu Diskussionen mit dem Finanzamt, inwieweit die geplante Investition glaubhaft gemacht werden muss. Es gibt sogar Fälle, in denen die Ansparabschreibung bei der Bearbeitung der Einkommensteuererklärung versagt wird, mit dem Hinweis, dass die Investition bisher nicht durchgeführt wurde. Ist die Finanzverwaltung dazu berechtigt? |