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  • 01.01.2007 | Aktuelle Rechtsprechung

    OLG Jena: Patient trägt Restrisiko für die Schädigung des Nervus lingualis

    Eine positive Entscheidung für Zahnärzte kommt vom Oberlandesgericht (OLG) Jena. Es hat mit Urteil vom 26. April 2006 (Az: 4 U 416/05) entschieden, dass der Zahnarzt für die Verletzung des Nervus lingualis nicht mit Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld haftet.  

     

    Das OLG ging zwar von einem Behandlungsfehler aus, weil vor der Extraktion eines Weisheitszahnes eine Röntgendiagnostik unterblieben war. Allerdings führe dieses Versäumnis nicht zur Haftung, denn auch eine ordnungsgemäße Röntgendiagnostik hätte die Verletzung des Zungennervs nicht verhindern können. Selbst bei absolut korrekter Vorgehensweise komme es bei bis zu zwei Prozent der Fälle zu einer Schädigung. Dieses Restrisiko habe der Patient zu tragen.  

     

    Dem Patienten half es auch nicht, dass der Zahnarzt über das Risiko nicht aufgeklärt hatte. Die Richter gingen nämlich davon aus, dass der Patient den Eingriff auch hätte durchführen lassen, wenn er über das Risiko aufgeklärt worden wäre (mutmaßliche Einwilligung).