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  • 01.10.2002 · Fachbeitrag · Abschreibung

    Die nachträgliche Vornahme einer Ansparabschreibung ist nicht unbefristet möglich

    Das „Nachschieben“ einer Ansparabschreibung wird gelegentlich als steuerliches Gestaltungsmittel genutzt, um zum Beispiel drohende Steuernachzahlungen auf Grund einer Betriebsprüfung zumindest teilweise zu kompensieren.