01.10.2002 · Fachbeitrag · Abschreibung
Die nachträgliche Vornahme einer Ansparabschreibung ist nicht unbefristet möglich
Das „Nachschieben“ einer Ansparabschreibung wird gelegentlich als steuerliches Gestaltungsmittel genutzt, um zum Beispiel drohende Steuernachzahlungen auf Grund einer Betriebsprüfung zumindest teilweise zu kompensieren.
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