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  • · Fachbeitrag · Maklerwechsel/Courtage

    Maklerwechsel: Das geschieht mit Bestandscourtagen und so müssen sich Versicherer verhalten

    | Immer wieder stellt sich Versicherungsmaklern die Frage, wie die jeweilige Situation zu beurteilen ist, wenn auf einmal ein anderer Vermittler für einen seiner Bestandskunden tätig wird. Darf er das aus wettbewerbsrechtlicher Sicht so ohne Weiteres? Was geschieht mit der Bestandscourtage? Wie müssen sich Versicherer verhalten? In diesem Zusammenhang hat VVP folgende Frage eines Maklers erreicht: |

     

    Frage: Für einen meiner Bestandskunden beantragt ein Fremdmakler für einen Sachversicherungsvertrag die Verkürzung der ordentlichen Kündigungsfrist von drei Monaten auf einen Monat mit anschließender Vertragsaufhebung. Die Gesellschaft akzeptiert den Antrag und beendet den Vertrag entsprechend vorzeitig. Die Gesellschaft hat mich als Ursprungsmakler zuvor nicht gefragt, ob ich mit dieser Vorgehensweise einverstanden bin und den Vertrag freigebe. Wie ich später herausgefunden habe, stimmten das Datum des Maklermandats mit dem Fremdmakler mit dem Datum des Kündigungsschreibens überein.

     

    Nun meine Fragen: Ist wettbewerbsrechtlich alles korrekt gelaufen? Musste der Versicherer sich mit mir in Verbindung setzen und mein O. K. abholen? HHabe ich noch einen Anspruch auf die verloren gegangene Courtage für ein Jahr? Aus der Courtagevereinbarung lässt sich für solch einen Fall leider nichts ableiten. Dort heißt es lediglich, dass die Courtage das Schicksal der Prämie teilt.