· Fachbeitrag · Vertretervertrag
Rechtsprechung 2000 bis 2025: Außerordentliche Kündigung durch Unternehmen
von Rechtsanwalt Mathias Effenberger, Anwaltskanzlei Küstner, v. Manteuffel Partnerschaft mbB, Göttingen
Für Versicherungsvermittler hat sich in den letzten 25 Jahren viel verändert. Weitgehend unberührt sind die §§ 84 ff., 92 HGB, die das Innenverhältnis zwischen selbstständig tätigem Vermittler und Versicherer oder Vermittlerorganisation regeln. Gerichte konnten daher Leitlinien zu klassischen „Dauerbrennern“ im Vertriebsrechtsalltag wie der fristlosen Kündigung weiter ausformen. VVP liefert als Rüstzeug für den Ernstfall in einer dreiteiligen Reihe einen Rechtsprechungsreport zur fristlosen Kündigung über die letzten 25 Jahre. In Teil 2 geht es um die Kündigung durch Unternehmen.
Nichtkonkurrierende Nebentätigkeit für Lohnsteuerhilfeverein
Eine nichtkonkurrierende Nebentätigkeit kann nach Auffassung des BGH jedenfalls ohne vorherige Abmahnung keine fristlose Kündigung rechtfertigen; dies gilt selbst, wenn diese nach dem Vertretervertrag anzuzeigen und zu genehmigen gewesen wäre.
Konkret kooperierte der im Streitfall verklagte Vermittler von Versicherungen und Finanzdienstleistungen mit einem Lohnsteuerhilfeverein. Er versuchte auch, ihm zugeordnete Strukturvermittler zu einer solchen Kooperation zu bewegen. Darin sah der BGH weder eine unerlaubte Konkurrenztätigkeit, noch sei eine etwaige Eigenmächtigkeit des Vertreters bei Eingehen der Kooperation nicht durch eine Abmahnung korrigierbar gewesen (BGH, Urteil vom 17.01.2001, Az. VIII ZR 186/99, Abruf-Nr. 010394).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VVP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig