· Fachbeitrag · Vermittlerrecht
Auch bei Vertragsumstellung ist Unterschied zwischen Neu- und Zeitwert zu erklären
von Rechtsanwalt Tobias Strübing, Fachanwalt für Versicherungsrecht, und Rechtsanwalt Norman Wirth, Wirth-Rechtsanwälte, Berlin
Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer über die Unterschiede zwischen einer Neuwert- und einer Zeitwertversicherung bei der nachträglichen Umstellung eines Versicherungsvertrags vom Erblasser auf die Erben aufzuklären. Er hat bereits bei der Bedarfsermittlung darauf zu achten, ob der Versicherungsnehmer die Unterschiede verstanden hat. Und wer dokumentiert, muss vollständig dokumentieren – sonst kommt es zur Beweislastumkehr. Dies entschied das OLG Stuttgart. Dabei hat es weitreichende Pflichten für Versicherungsvermittler präzisiert.
Vertragsumstellung nach Erbfall
Der Erblasser unterhielt eine landwirtschaftliche Police mit einer Feuerversicherung des Anwesens zum Neuwert. Nach seinem Tod im Jahr 2016 traten die Miterben an den Versicherer heran, um den Vertrag „umzuschreiben“.
Die Vertreterin des Versicherers erstellte eine Beratungsdokumentation; per Nachtrag wurde der Vertrag auf eine Zeitwertversicherung umgestellt. 2018 zerstörte ein Brand das Gewerbegebäude samt Nebengebäuden. Der Versicherer regulierte nur zum Zeitwert. Die Erbengemeinschaft verlangte Schadenersatz wegen Beratungspflichtverletzung vom Versicherer. Sie hatte damit Erfolg (OLG Stuttgart, Hinweisbeschluss vom 05.03.2026, Az. 7 U 22/25, Abruf-Nr. 255027, LG Stuttgart, Urteil vom 29.01.2025, Az. 18 O 438/20, Abruf-Nr. 255162 – rechtskräftig).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VVP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig