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  • · Fachbeitrag · Vorweggenommene Erbfolge/Lebens-/Rentenversicherung

    Schenkung von Versicherungen unter Nießbrauchsvorbehalt: Das sagen die Gerichte

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

    Die unentgeltliche Übertragung von Lebens- und Rentenversicherungen unter Vorbehalt des Nießbrauchs ist ein beliebtes Instrument der vorweggenommenen Erbfolge. Auch die erbschaft- und schenkungsteuerliche Rechtsprechung interessiert sich dafür. VVP stellt sie Ihnen vor und erläutert, welche Gestaltungen steuerlich interessant sind und von welchen man besser die Finger lassen sollte.

    Um diesen Nießbrauchsfall ging es aktuell beim BFH

    In dem Fall, der dem BFH jüngst zur Entscheidung vorlag, hatte eine Mutter eine Kapitallebensversicherung gegen Einmalzahlung von 2,5 Mio. Euro abgeschlossen. Kurze Zeit später übertrug sie die Versicherungsnehmerstellung unentgeltlich im Wege der Vertragsübernahme auf ihren Sohn.

     

    Die Gründe für den Nießbrauch und dessen konkrete Ausgestaltung

    Damit dieser nicht frei über das Vermögen verfügen konnte und die Mutter abgesichert blieb, behielt sie sich den Nießbrauch an der Rückkaufsleistung vor. Es wurde vereinbart, dass sowohl Schenker als auch Beschenkter den Vertrag auch ohne Zustimmung des anderen jederzeit ganz oder teilweise kündigen („zurückkaufen“) durften. Im Falle des Rückkaufs sollte das ausgezahlte Geld der Mutter zustehen, wobei sie ihrem Sohn den Nominalwert erst zum Ablaufdatum der Versicherung oder zu ihrem Todestag erstatten musste. Entscheidend war, dass der Sohn mit der Vertragsübernahme zivilrechtlich das umfassende Dispositionsrecht über den Vertrag von seiner Mutter übernahm.