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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Umsatzsteuerpflicht für die Entwicklung und Vermittlung von Versicherungsprodukten

    von Steuerberater Dr. Philipp Klinker und Rechtsanwältin Dr. Charlotte Pötters, Flick Gocke Schaumburg, Frankfurt 

    | Wie stellt sich die Situation dar, wenn sich der Versicherungsvermittler nicht auf die Akquise von Kunden beschränkt, sondern seine Tätigkeit um weitere Elemente anreichert? Ist die Leistung auch dann noch umsatzsteuerfrei? Der EuGH hat das zumindest für den Fall verneint, dass die Leistung des Assekuradeurs neben der Vermittlung auch die Bereitstellung und Verwaltung von Versicherungsverträgen umfasst. VVP beleuchtet die Auswirkungen des Urteils in der Praxis. |

    Diese Leistungen erbrachte der Assekuradeur im Urteilsfall

    Die Q-GmbH, ein in Deutschland ansässiger Assekuradeur, hatte ein Versicherungsprodukt entwickelt und vermarktet, mit dem Schiffe und deren Crews gegen Piraterie bei der Durchfahrt durch den Golf von Aden versichert wurden. Hierzu kooperierte die Q-GmbH mit einem Versicherer. Sie schloss mit ihm einen Assekuradeurvertrag und verpflichtete sich, folgende Tätigkeiten auszuüben:

     

    • Vermittlung von Versicherungsverträgen, die die zuvor bezeichneten „besonderen Risiken“ abdeckten, für den Versicherer.