· Fachbeitrag · Vermittlerrecht
Kann ein Versicherungsmakler (zugleich) als Assekuradeur tätig sein?
| Assekuradeure sind in der Versicherungsbranche nicht mehr wegzudenken. Üblicherweise übernehmen sie mehr Aufgaben und Funktionen als der „klassische“ Versicherungsvermittler. Doch welche Voraussetzungen muss ein Vermittler erfüllen, um als Assekuradeur tätig werden zu können? In diesem Zusammenhang erreichte VVP die Frage eines Maklers. |
Frage: Nach meiner Kenntnis sind Assekuradeure eher Mehrfachvertreter. Als Versicherungsmakler stellt sich mir die Frage, ob auch ich als Assekuradeur tätig sein könnte und als solcher, etwa mit eigenen Deckungskonzepten, ‒ zum Wohle meiner Kunden ‒ noch intensiver mit Versicherern kooperieren dürfte?
Antwort: Versicherungsmakler und Assekuradeure nehmen unterschiedliche Rollen im Versicherungsvertriebsprozess ein. Der Makler wird ausschließlich im Auftrag und Interesse seiner Kunden tätig, wohingegen der Assekuradeur im Auftrag und Interesse eines Versicherers tätig wird. Infolgedessen kann ein Makler wegen dieser unausweichlichen Interessenkollision nicht zugleich als Assekuradeur fungieren. Allerdings können ein Makler und ein Assekuradeur unternehmensrechtlich getrennt voneinander im Geschäftsverkehr unter einem Firmendach auftreten.
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