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  • · Nachricht · Steuererklärung

    Regentief „Bernd“: Erste steuerliche Entlastungen verlautbart

    | Die von Regentief Bernd hervorgerufene Hochwasserkatastrophe hat vielen Bürgern unsägliches Leid beschert. Die Finanzverwaltungen von Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern haben schnell reagiert und am 16.07.2021 steuerliche Entlastungsmaßnahmen bekannt gegeben. |

     

    Die weitgehend gleichlautenden Katastrophenerlasse (FinMin NRW → Abruf-Nr. 223576; FinMin Rheinland-Pfalz → Abruf-Nr. 223577; FinMin Bayern → Abruf-Nr. 223616) betreffen u. a.

    • die Gewährung von Stundungsmaßnahmen,
    • die Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen,
    • den Nachweis steuerbegünstigter Zuwendungen,
    • den Nachweis des Verlusts von Buchführungsunterlagen sowie
    • Vergünstigungen bei Ertrag-, Grund- und Gewerbesteuer.

     

    PRAXISTIPP | Für Betroffene beonders wichtig erscheint der Hinweis zum Verlust von Buchführungsunterlagen. Sind durch das Schadensereignis Buchführungsunterlagen und sonstige Aufzeichnungen vernichtet worden oder verloren gegangen, so sind hieraus steuerlich keine nachteiligen Folgerungen zu ziehen. Betroffene sollten die Vernichtung bzw. den Verlust zeitnah dokumentieren und soweit wie möglich nachweisen oder glaubhaft machen.

     

    Quelle: Ausgabe 08 / 2021 | Seite 1 | ID 47528665