· Fachbeitrag · Bewirtungskosten
Bei Bewirtungskosten Betriebsausgabenabzug sichern und BP-Risiko reduzieren
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
Bewirtungskosten sind für Versicherungsvermittler ein Dauerbrenner in der Betriebsprüfung – und eine riskante Steuerfalle. Denn in der Praxis führen formale Mängel und Dokumentationslücken oft zum vollständigen Verlust des Abzugs oder zur ungewollten Lohnversteuerung. VVP analysiert die entscheidenden Differenzen bei der Bewirtung von Geschäftspartnern, Kunden und Angestellten. Dabei werden die typischen Steuerfallen aufgedeckt und konkrete Handlungsempfehlungen geliefert, mit denen Vermittler Bewirtungsbelege prüfungssicher machen.
Betriebsausgabenabzug für Bewirtungskosten
Für den Betriebsausgabenabzug ist der entscheidende Punkt die Person des Bewirteten. Hier entscheidet sich für den Vermittler, ob die Kosten voll, anteilig oder im gar nicht abziehbar sind und welche Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten Vermittler dabei beachten müssen.
Bewirtung von Geschäftspartnern: Die 70-Prozent-Hürde
Wenn Vermittler aus geschäftlichem Anlass Personen bewirten, wie z. B. (potenzielle) Kunden oder Geschäftspartner, wird der Betriebsausgabenabzug begrenzt.
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