Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Rentenversicherung

    Beim BFH: Sind Rentenzahlungen aus einem vor dem 01.01.2005 abgeschlossenen Vertrag zu versteuern?

    Der BFH muss sich unter dem Az. VIII R 19/25 mit zwei Fragen zu Rentenzahlungen aus einem vor dem 01.01.2005 abgeschlossenen, begünstigten Versicherungsvertrag befassen:

     

    • 1. Sind Rentenzahlungen aus einem vor dem 01.01.2005 abgeschlossenen, begünstigten Versicherungsvertrag mit Kapitalwahlrecht auch nach der Änderung des § 52 Abs. 28 S. 5 EStG durch das JStG 2004 insgesamt den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. v. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG 2004 zuzuordnen sind und unter den Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 2 EStG 2004 steuerfrei bleiben, soweit die Summe der ausgezahlten Rentenbeträge das in der Ansparzeit angesammelte Kapitalguthaben einschließlich der Überschussanteile nicht übersteigt?
    • 2. Ist die in der Regelung des § 52 Abs. 28 S. 5 EStG enthaltene echte Rückwirkung verfassungswidrig?

     

    Das Finanzamt hatte die Einkünfte aus den privaten Rentenversicherungen mit dem Ertragsanteil als sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Leistungen gemäß § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG erfasst. Das FG Schleswig-Holstein ist dem gefolgt (FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 07.10.2025, Az. 4 K 151/24, Abruf-Nr. 251573).

    Quelle: Ausgabe 03 / 2026 | Seite 1 | ID 50652926