10.09.2025 · Nachricht · Gesetzesänderungen
Die neue „Super-AfA“ für E-Fahrzeuge: Profitieren auch Gebrauchtwagen?
| Jüngst wurde mit § 7 Abs. 2a EStG eine neue Super-Abschreibung für E-Fahrzeuge installiert, die nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschafft werden bzw. worden sind. Ein VVP-Leser fragt sich nun: Kann die neue Super-AfA nur für E-Neuwagen oder auch für E-Gebrauchtfahrzeuge und E-Fahrzeuge mit Kurz- oder Tageszulassung genutzt werden? |
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