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  • · Fachbeitrag · Elektromobilität/Dienstwagen

    BayLfSt klärt Praxisfragen zum steuerfreien Auslagenersatz für Ladestrom

    von StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, Rödl, München

    Das Bayerische Landesamt für Steuern (LfSt) beantwortet aktuell Praxisfragen zur ab 2026 geltenden Neuregelung der steuerlichen Behandlung der vom Mitarbeiter selbst getragenen Stromkosten für betriebliche (Hybrid-)Elektrofahrzeuge des Arbeitgebers, die dem Mitarbeiter auch zur privaten Nutzung überlassen werden. VVP stellt Ihnen die wesentlichen Aussagen vor.

    Ladestrom – und der Auslagenersatz nach § 3 Nr. 50 EStG

    Überlassen Sie als Arbeitgeber einem Mitarbeiter einen Dienstwagen (auch) zur privaten Nutzung, stellt die Erstattung der vom Mitarbeiter selbst getragenen Stromkosten einen steuerfreien Auslagenersatz nach § 3 Nr. 50 EStG dar. Dies gilt auch, wenn der Mitarbeiter den Dienstwagen bei sich zu Hause lädt.

     

    Bisherige Pauschalen sind obsolet

    Um den Auslagenersatz für den Ladestrom in diesen Fällen zu vereinfachen, hatte die Finanzverwaltung Pauschalen festgelegt, die Arbeitgeber ohne weitere Nachweise steuerfrei erstatten durften. Bis zum 31.12.2025 konnten Sie daher folgende Beträge ohne Nachweise steuerfrei erstatten: