· Fachbeitrag · Elektromobilität/Dienstwagen
BayLfSt klärt Praxisfragen zum steuerfreien Auslagenersatz für Ladestrom
von StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, Rödl, München
Das Bayerische Landesamt für Steuern (LfSt) beantwortet aktuell Praxisfragen zur ab 2026 geltenden Neuregelung der steuerlichen Behandlung der vom Mitarbeiter selbst getragenen Stromkosten für betriebliche (Hybrid-)Elektrofahrzeuge des Arbeitgebers, die dem Mitarbeiter auch zur privaten Nutzung überlassen werden. VVP stellt Ihnen die wesentlichen Aussagen vor.
Ladestrom – und der Auslagenersatz nach § 3 Nr. 50 EStG
Überlassen Sie als Arbeitgeber einem Mitarbeiter einen Dienstwagen (auch) zur privaten Nutzung, stellt die Erstattung der vom Mitarbeiter selbst getragenen Stromkosten einen steuerfreien Auslagenersatz nach § 3 Nr. 50 EStG dar. Dies gilt auch, wenn der Mitarbeiter den Dienstwagen bei sich zu Hause lädt.
Bisherige Pauschalen sind obsolet
Um den Auslagenersatz für den Ladestrom in diesen Fällen zu vereinfachen, hatte die Finanzverwaltung Pauschalen festgelegt, die Arbeitgeber ohne weitere Nachweise steuerfrei erstatten durften. Bis zum 31.12.2025 konnten Sie daher folgende Beträge ohne Nachweise steuerfrei erstatten:
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VVP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig