· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Teilnahme am Firmenlauf: So werden Startgeld, Firmenlaufshirt und Co. lohnsteuerlich behandelt
von StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, Rödl & Partner, München
| Auch Vermittlerbetriebe nehmen mit ihren Mitarbeitern an Firmenläufen teil. Hier stellt sich regelmäßig die Frage, ob und ggf. wie sich die vom Vermittlerbetrieb als Arbeitgeber getragenen Kosten wie Firmenlaufshirt, Startgebühr, Verpflegung und vieles mehr aus lohnsteuerlicher Sicht beim Mitarbeiter auswirken. VVP stellt Ihnen die Einzelheiten vor. |
Diese Vorteile bietet eine Firmenlaufteilnahme
In vielen Städten finden Firmenläufe statt. Bei diesen Veranstaltungen treten die Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen gegeneinander an und laufen oder walken eine Distanz, die auch ohne großes Training zu schaffen sind. Die Hürden für die Teilnehmer sind daher nicht sehr hoch. Die sportliche Leistung steht nicht im Vordergrund. Vielmehr sollen Teamgeist, Gesundheit und Networking unter den Kollegen gefördert werden.
Firmenläufe dienen aber auch dazu, das eigene Unternehmen sichtbar zu machen. Die Läufer werden im Regelfall von ihren Arbeitgebern mit gebrandeten Laufshirts ausgestattet, was zum einen den Teamgedanken unterstützen soll, in erster Linie aber einen Werbeeffekt hat. Manche Firmen verbinden den Firmenlauf auch mit einer geselligen Veranstaltung und bewirten die Läufer z. B. in einem separaten Zelt im Zielbereich.
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