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  • 19.07.2021 · Nachricht · Betriebsveranstaltung

    BFH: Bei Betriebsveranstaltung ist auf die Anwesenden abzustellen

    Absagen von Arbeitnehmern anlässlich einer Betriebsveranstaltung gehen steuerrechtlich zulasten der tatsächlich teilnehmenden Arbeitnehmer. Dies hat der BFH entschieden und sich so der Ansicht des BMF angeschlossen.