· Betriebsveranstaltung
Besteuerungsregeln von Betriebsveranstaltungen kennen und Lohnsteuer optimal pauschalieren

von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Ob Sommerfest, Barbecue, Betriebsausflug, Weihnachtsfeier im Vermittlerbetrieb ‒ bei Betriebsprüfungen ist die richtige Besteuerung der Betriebsveranstaltung ein Dauerbrenner-Thema und liefert oft Anlass zur Diskussion. VVP beschäftigt sich daher mit den aktuellen Besteuerungsregeln und zeigt, wann die Lohnsteuerpauschalierung für Betriebsveranstaltungen in Betracht kommt und wie sich so Steuervorteile geschickt nutzen lassen. |
Gesetzliche Regelung zu Betriebsveranstaltungen seit 2015
Der Gesetzgeber hat im Zollkodexanpassungsgesetz mit § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a S. 1 EStG eine Legaldefinition für Betriebsveranstaltungen in das EStG aufgenommen, die seit dem Jahr 2015 anzuwenden ist: Betriebsveranstaltungen sind demnach Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter. Diese Legaldefinition wendet der BFH zwischenzeitlich auch an. Er verlangt nicht mehr, dass die Veranstaltung allen Betriebsangehörigen offenstehen muss (BFH, Urteil vom 27.03.2024, Az. VI R 5/22, Abruf-Nr. 241427).
Relevant ist aber nach wie vor der Teilnehmerkreis. Eine Betriebsveranstaltung liegt nur vor, wenn sich der Teilnehmerkreis überwiegend, d. h. zu mindestens 50 Prozent, aus Betriebsangehörigen, deren Begleitpersonen, Leiharbeitnehmern und Arbeitnehmern anderer Unternehmen im Konzernverbund zusammensetzt. Nehmen in geringem Umfang Geschäftspartner und Kunden an der Veranstaltung teil, ist das für den Charakter einer Betriebsveranstaltung unschädlich.
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