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  • · Fachbeitrag · Betriebseinnahmen/Betriebsausgabe

    Wann unterliegt ein dem Vertreter oder Mitarbeiter gewährter Bonus der Besteuerung?

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

    Viele Versicherungsvertreter erhalten vom Versicherer nicht nur laufende Provisionen, sondern beim Erreichen bestimmter Ziele auch einen Bonus. Doch wann genau muss der Bonus versteuert werden? Und was gilt, wenn der Vertreter einem angestellten Mitarbeiter ebenfalls einen Bonus gewährt? Wann lässt sich der auszuzahlende Bonus auf Ebene des Vertreters als Betriebsausgabe geltend machen und wann erfolgt die Besteuerung beim Mitarbeiter? VVP klärt auf.

    Die Bonus-Vergabe durch den Versicherer

    Viele Provisionsvereinbarungen mit Versicherern sehen nicht nur Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen sowie Bestandspflegeprovisionen vor, sondern auch einmalige Bonuszahlungen. Z. B. für den Fall, wenn zuvor definierte Ziele – wie etwa eine bestimmte Anzahl an Vertragsabschlüssen – erreicht werden. Während der Versicherer den Bonus als Betriebsausgabe absetzt, muss der Vertreter, der den Bonus erhält, diesen natürlich versteuern. Wann genau das erfolgen muss, richtet sich nach der Gewinnermittlungsmethode des Vertreters.

     

    Wichtig — Damit hat der Vertreter kein Wahlrecht, in welchem Zeitpunkt er den Bonus versteuert. Entscheidend ist immer die Gewinnermittlungsmethode.