· Provision/Courtage
BFH nennt Grundsätze: Wann muss ein Versicherungsvertreter Provisionen versteuern?

von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Viele Versicherungsvertreter stehen vor dem gleichen Problem: Wann genau werden die Provisionen realisiert und wann sind sie in der Gewinnermittlung zu erfassen? Der Grund: Es gibt viele Sonderfälle und Ausnahmen zu beachten und es kommt auf die Vertragsgestaltung mit dem Versicherer im Einzelfall an. Jüngst hat sich der BFH mit diesen Fragen beschäftigt und die bilanzrechtlichen Grundsätze zusammengestellt. Nachfolgend erläutert Ihnen VVP diese Grundsätze anhand von Beispielen und behandelt abschließend, was für Versicherungsmakler gilt. |
Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Der Vertreter ist von der Verpflichtung zur Bilanzierung befreit (§ 241a HGB und § 141 Abs. 1 AO). Er darf seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) ermitteln, wenn sich
- die Umsatzerlöse an zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren auf nicht mehr als 800.000 Euro und
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