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  • · Fachbeitrag · Betriebs-Pkw

    Private Pkw-Nutzung: So können Versicherungsvermittler geschickt Steuern sparen

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

    | Nutzen Versicherungsvermittler ein betriebliches Fahrzeug auch für private Zwecke, müssen sie für die private Mitbenutzung eine gewinnerhöhende Entnahme versteuern. Allerdings können sie diese Steuerbelastung reduzieren. VVP erläutert, welche Gestaltungen hierfür in Frage kommen. |

    Das gilt für die steuerpflichtige private Pkw-Nutzung

    VVP dekliniert die Steuersparmöglichkeiten anhand des folgenden Beispiels.

    • Beispiel

    Versicherungsvermittler V hat einen Audi A3 für 40.000 Euro zzgl. 7.600 Euro Umsatzsteuer (USt) erworben (Neuwagen). Der Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung beläuft sich auf 55.000 Euro. Die laufenden Kosten für Treibstoff, Steuern, die Versicherung etc. betragen jährlich 4.000 Euro zuzüglich 500 Euro USt. V nutzt den Audi überwiegend für betriebliche, aber auch für private Fahrten. Zudem fallen jährlich 230 Fahrten zwischen Wohnung und Vermittlerbetrieb an (bei einer einfachen Entfernung von zehn Kilometern).

     

     

    Aufgrund der überwiegend betrieblichen Nutzung stellt der Pkw notwendiges Betriebsvermögen dar. Somit sind sämtliche Kosten als Betriebsausgabe abzugsfähig. Das sind die jährliche Abschreibung von 7.933 Euro (47.600 Euro : sechs Jahre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer) und laufende Kosten von jährlich 4.500 Euro. Der Gewinn des Vermittlerbetreibs mindert sich um jährlich 12.433 Euro.