· Arbeitgeberleistungen
Wie das Deutschlandticket mit einem Fahrtkostenzuschuss kombiniert werden kann

von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels
| Viele Vermittlerbetriebe zahlen ihren Mitarbeitern einen Fahrtkostenzuschuss für die Fahrten zwischen Wohnung und dem Vermittlerbetrieb als erster Tätigkeitsstätte. Durch die jüngsten Diskussionen ist aber auch das Deutschlandticket wieder in den Fokus gerückt. Betriebe fragen sich daher: Können wir Mitarbeitern sowohl ein steuer- und beitragsfreies Deutschlandticket wie auch einen Fahrtkostenzuschuss gewähren? Ja, sagt VVP und erläutert, worauf es bei der Kombination ankommt. |
Das gilt für das Deutschlandticket an Mitarbeiter
Mit dem Deutschlandticket lassen sich bundesweit alle öffentlichen Nahverkehrsmittel nutzen. Begünstigt sind z. B. Fahrten mit U- und S-Bahnen, Straßenbahnen, Stadt- und Regionalbussen sowie Regionalzügen (z. B. IRE, RE und RB). Das Ticket gilt aber nicht in Fernverkehrs-Zügen wie ICE, IC oder EC.
Überlassung durch Arbeitgeber nach § 3 Nr. 15 S. 1 EStG lohnsteuerfrei
Entscheiden Sie sich dazu, für einen Mitarbeiter ein Deutschlandticket zu erwerben und ihm das zur privaten Nutzung zu überlassen, handelt es sich um einen als Arbeitslohn einzuordnenden Sachbezug. Dieser ist aber gemäß § 3 Nr. 15 S. 1 EStG steuer- und über § 1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV beitragsfrei in der Sozialversicherung, weil das Ticket nur für Fahrten im Nahverkehr berechtigt. Das gilt auch bei ausschließlich privater Nutzung. Einzige Voraussetzung: Sie müssen das Ticket dem Mitarbeiter zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn überlassen (§ 8 Abs. 4 EStG).
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