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  • · Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen

    Das neue „49-Euro Ticket“ ‒ So können Sie Ihre Mitarbeiter steuer- und beitragsfrei unterstützen

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de

    | Seit dem 01.05.2023 gilt das 49-Euro- bzw. Deutschland-Ticket. Aufgrund des geringen Preises und des großen Nutzungsangebots ist mit einer immensen Nachfrage zu rechnen. Dabei können auch Sie als Arbeitgeber Ihre Arbeitnehmer steuer- und beitragsfrei unterstützen und beispielsweise Zuschüsse leisten oder ein Jobticket überlassen. Grund und Anlass genug, damit sich VVP nachfolgend den Vorteilen und Möglichkeiten widmet. |

    Das 49-Euro Ticket kurz erklärt

    Mit dem Deutschland-Ticket können seit dem 01.05.2023 deutschlandweit und ohne Tarif- oder Landesgrenzen alle Verkehrsmittel im Nahverkehr genutzt werden (ÖPNV und SPNV). Begünstigt sind z. B. Fahrten mit U- und S-Bahnen, Straßenbahnen, Stadt- und Regionalbussen aber auch Regionalzügen wie dem IRE, RE oder der RB. Nicht begünstigt sind Fahrten in Fernverkehrs-Zügen wie dem ICE, IC oder dem EC. Zudem ist das Ticket personengebunden und nicht übertragbar. Das Ticket selbst kann als jährliches Abonnement erworben werden. Das Abonnement kostet pro Monat 49 Euro und es ist monatlich bis zum 10. eines Monats kündbar.

    So können Sie als Arbeitgeber Ihre Mitarbeiter unterstützen

    Die geringen Ticketkosten können auch Sie dazu animieren, Ihre Mitarbeiter bei dem Erwerb eines Deutschland-Tickets finanziell zu unterstützen. Drei Möglichkeiten sind denkbar: