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  • · Fachbeitrag · Wohngebäudeversicherung

    Ahrtalflut: Gebäudeversicherer muss die Anmietung eines Wohnmobils bezahlen

    von Rechtsanwalt Tobias Strübing, Fachanwalt für Versicherungsrecht, und Rechtsanwalt Norman Wirth, Wirth-Rechtsanwälte, Berlin

    | Auch die Anmietung eines Wohnmobils kann eine Unterbringung sein, die der in einem Hotel ähnelt. Das hat das OLG Köln klargestellt und eine Wohngebäudeversicherung zur Zahlung von Wohnmobilkosten in Höhe von 86.400 Euro verurteilt. |

     

    Um diesen Ahrtal-Flut-Fall ging es vor dem OLG Köln

    Ausgangspunkt des Rechtsstreits war die Jahrhundertflut im Ahrtal am 15.07.2021, in deren Folge das Wohngebäude der VN stark beschädigt wurde. Für den Schaden bestand für die VN grundsätzlich Versicherungsschutz. Da zunächst unklar war, wie das Gebäude saniert werden kann, dauerten die Prüfungen und die Sanierungsarbeiten länger als gedacht. Die VN mieteten aus diesem Grund ab Dezember 2021 ein Wohnmobil, in dem sie während der Sanierung mit ihrem etwa einjährigen Kind und einem Hund lebten.

     

    In den Versicherungsbedingungen war zur Erstattung von Unterbringungskosten Folgendes geregelt: „für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück, Telefon), wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.“