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  • 31.03.2026 · Fachbeitrag · Wohngebäudeversicherung

    OLG Köln: Schwamm-Ausschlussklausel in der Wohngebäudeversicherung ist wirksam

    | Der Schwamm-Ausschluss in der Wohngebäudeversicherung gefährdet nach einem Urteil des OLG Köln den Vertragszweck einer Gebäudeversicherung nicht. Er kann somit wirksam vereinbart werden. Damit dürfen Versicherer weiter Leistungen auf abgrenzbare Nässeschäden begrenzen – auch wenn Leitungswasser den Schwammbefall ausgelöst oder mitverursacht hat. Vermittler sollten ihre Beratung anpassen. |