· Fachbeitrag · Unfallschaden
Grob verkehrswidrige Nutzung eines E-Scooters: AG München bejaht 100-prozentige Haftung des Fahrers
Ein E-Scooter-Fahrer haftet nach einem Zusammenstoß mit einem abbiegenden Taxi laut einem Urteil des AG München zu 100 Prozent für den Schaden, weil er grob verkehrswidrig handelte. Die Betriebsgefahr des Taxis tritt unter diesen Umständen wegen des ganz überwiegenden Verschulden des Scooter-Fahrers vollständig zurück.
Ein Münchner Taxifahrer wollte nach rechts von der S-Straße in die H-Straße abbiegen. Der Fahrer eines E-Scooters befuhr zusammen mit einem Sozius zeitgleich den parallel zur Fahrbahn verlaufenden Fahrradweg der S-Straße in entgegengesetzter Fahrtrichtung und wollte die H-Straße überqueren. Es kam zur Kollision, bei der am Taxi ein Schaden von 1.573,88 Euro sowie Sachverständigenkosten in Höhe von 439 Euro entstanden.
Das Taxiunternehmen klagte gegen den E-Scooter-Fahrer und dessen Haftpflichtversicherer erfolgreich. Denn den E-Scooter-Fahrer treffen nach Ansicht des AG mehrere erhebliche Verkehrsverstöße (AG München, Urteil vom 16.03.2026, Az. 331 C 25435/24, Abruf-Nr. 254820; nicht rechtskräftig):
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