· Fachbeitrag · Ausgleichsanspruch ‒ Teil 2
Ausgleichsanspruch nach „Grundsätzen Sach“: Darauf müssen Sie bei der Berechnung achten
von Rechtsanwalt Lutz Eggebrecht, Dr. Heinicke, Eggebrecht & Partner mbB Rechtsanwälte, München
| Der Ausgleichsanspruch ist für viele Versicherungsvertreter noch immer ein zentraler Teil der Altersversorgung. Berechnungsfehler sind allerdings an der Tagesordnung. Streitigkeiten landen oft vor Gericht. VVP nimmt das zum Anlass, Ihnen die wichtigsten Regeln im Umgang mit dem Ausgleichsanspruch nach den „Grundsätzen Sach“ in einer Serie zu erläutern und Sie mit neuester Rechtsprechung zu versorgen. Im zweiten Teil geht es um die Berechnungsschritte 4 und 5 nach den „Grundsätzen Sach“. |
„Grundsätze Sach“ ‒ und die fünf Berechnungsschritte
Kurz ein Rückblick: Die Berechnung des Ausgleichsanspruchs nach den „Grundsätzen Sach“ geschieht in fünf Schritten.
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