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  • · Berufshaftpflichtversicherung

    Fluch und Segen der Nachmeldefrist in der Berufshaftpflichtversicherung

    Bild: ChatGPT

    von Holger Sassenbach, Vaterstetten

    Die Nachmeldefrist ist ein zweischneidiges Schwert in der Berufshaftpflichtversicherung. Einerseits bietet sie Schutz für weit zurückliegende Pflichtverletzungen, andererseits stellt sie Anforderungen an die korrekte und rechtzeitige Meldung von Schäden. Der Beitrag nimmt eine Entscheidung des OLG München zum Anlass, das System der Nachmeldefrist in der Berufshaftpflichtversicherung der Versicherungsmakler darzustellen und auf deren Vor- und Nachteile einzugehen. Daraus ergeben sich Handlungsempfehlungen, auch und insbesondere für Versicherungsmakler.

    Fall vor dem OLG München: Schaden erst 20 Jahre später

    Das OLG München hatte eine eher ungewöhnliche Konstellation zu entscheiden: Ein Berufshaftpflichtversicherer (im Folgenden: Versicherer A) klagt gegen einen anderen Berufshaftpflichtversicherer (Versicherer B) aus abgetretenem Recht des Versicherungsnehmers (VN). Hinzu kommt eine besondere zeitliche Komponente, weil zwischen der vermeintlichen Falschberatung und dem Schaden bald 20 Jahre verstrichen waren.

     

    Der Fehler des Versicherungsmaklers im Jahr 2002

    VN ist ein Versicherungsmakler, der bei Versicherer B eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung in der Zeit von Juli 2001 bis Juli 2004 abgeschlossen hatte.