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  • 08.04.2026 · Nachricht · Vermittlerrecht/Fernabsatz

    Elektronischer Widerrufsbutton wird ab 19.06.2026 Pflicht: Wann auch Versicherungsvermittler betroffen sind

    | Der elektronische Widerrufsbutton wird zum 19.06.2026 Pflicht. Betroffen sind auch Versicherungsmakler und -vertreter, etwa Assekuradeure (üblicherweise Mehrfachvertreter), die online Versicherungsverträge an Verbraucher vermitteln, und zwar regelmäßig in einem im Fernabsatz organisierten Vertriebssystem (also nicht nur gelegentlich). Sie müssen die neuen technischen und rechtlichen Vorgaben beachten. Bieten sie demnach Versicherungsverträge an, z. B. über ein Online-Portal, ein Web-Formular oder eine digitale Plattform, gilt für sie das neue Gesetz. |