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  • 01.02.2021 · Nachricht · Kundeninformation

    Kfz wird durch umgestürzten Baum beschädigt: Stadt kann haften

    | Der Eigentümer eines Fahrzeugs, das durch einen umgestürzten Baum beschädigt wurde, kann von der Stadt Schadenersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht verlangen, wenn die Maßnahmen der Baumkontrolleure der Stadt unzureichend waren. Dies hat das OLG Hamm entschieden und dem Fahrzeugeigentümer ca. 38.000 Euro zugesprochen. |