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  • 16.04.2024 · Nachricht · Krankenversicherung

    Macht vorübergehende Wahl einer Teilrente durch PKV-versicherten Rentner Familienversicherung beim Ehepartner möglich?

    Dem privat krankenversicherten Bezieher einer Altersrente, dessen Ehepartner Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist, ist es nicht grundsätzlich verwehrt, durch die vorübergehende Wahl einer Teilrente nach § 42 SGB VI die beitragsfreie Familienversicherung über den Ehepartner zu erreichen; und zwar mit der Folge, dass bei späterer Rückkehr zur Vollrente die obligatorische freiwillige Versicherung nach § 188 Abs. 4 SGB V eintritt. Diese Auffassung vertritt das LSG Baden-Württemberg.