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  • 22.12.2025 · Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung

    Wegeunfall: Sturz bei Säuberung der Windschutzscheibe vor Fahrtantritt ist versichert

    Auch Handlungen unmittelbar vor dem Losfahren zur Arbeit fallen unter den Wegeunfallschutz. Wer vor der Fahrt zur Arbeit den Pkw verkehrssicher macht – z. B. Eis abkratzt oder die Windschutzscheibe reinigt – und dabei stürzt, ist versichert, so das SG Hamburg.