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  • 02.10.2025 · Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung

    Weg zum Getränkeautomaten im Sozialraum ist unfallversichert

    | Stürzt ein Arbeitnehmer auf dem Weg zu dem im Sozialraum aufgestellten Getränkeautomaten auf nassem Boden und verletzt sich, ist dies als Arbeitsunfall anzuerkennen. Der Arbeitnehmer unterliegt einer besonderen Betriebsgefahr. Denn der Arbeitgeber hat die betriebliche Getränkeversorgung ausdrücklich im von ihm als Sozialraum gewidmeten Raum verortet. Dieser liegt damit in seiner Risikosphäre, so das BSG (Urteil, Az. B 2 U 11/23 R, Abruf-Nr. 250459). |