08.10.2026 · Fachbeitrag · D&O-Versicherung
LAG Köln: Vom Arbeitgeber finanzierte D&O-Versicherung schließt beschränkte Arbeitnehmerhaftung aus
Eine vom Arbeitgeber finanzierte Directors- and Officers-Versicherung (D&O-Versicherung), die Führungskräfte vor den finanziellen Folgen beruflicher Fehlentscheidungen schützen soll, führt zur vollen Haftung eines leitenden Angestellten. Die Grundsätze der beschränkten Arbeitnehmerhaftung greifen in diesem Fall nicht. Das hat das LAG Köln entschieden.
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