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  • 04.04.2023 · Nachricht · Wettbewerbsrecht

    Einwilligung in Telefonwerbung dokumentieren und aufbewahren

    | Die Praxis zeigt: Nicht jedem scheint klar zu sein, dass seit dem 01.10.2021, § 7a UWG gilt. Seither sind Einwilligungen in Telefonwerbung bei einem werblichen Telefonanruf gegenüber einem Verbraucher zu dokumentieren. Zudem ist der Nachweis zu Werbeeinwilligungen fünf Jahre lang aufzubewahren – ab Erteilung der Einwilligung sowie nach jeder neuen Verwendung der Einwilligung. |