16.09.2026 · Nachricht · Sonderzahlungen
BAG: Arbeitgeber muss Arbeitnehmern Ziele für Bonus rechtzeitig mitteilen
Teilt der Arbeitgeber die für eine variable Vergütung maßgeblichen Ziele nicht rechtzeitig vor Beginn der Zielperiode mit, kann er dem Arbeitnehmer zum Schadenersatz verpflichtet sein. Eine nur intern festgelegte Zielvorgabe des Arbeitgebers genügt nicht. Die Ziele müssen den Arbeitnehmern rechtzeitig bekannt gegeben werden, damit sie ihr Verhalten daran ausrichten können. Dies stellte das BAG zu einem Bonus klar, der von individuellen und unternehmensbezogenen Zielen abhing. Die Entscheidung ist auch für Vermittlerbetriebe wichtig, die mit Bonuszahlungen an ihre Mitarbeiter arbeiten.
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