19.02.2026 · Nachricht · Mutterschaftsgeld
Mutterschutzlohn: BAG konkretisiert Berechnung des maßgeblichen Referenzzeitraums bei schwankender Vergütung
| Bei der Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts für die Berechnung des Mutterschutzlohns ist grundsätzlich der gesetzlich festgelegte Referenzzeitraum zugrunde zu legen. Dieser ist regelmäßig auch maßgeblich, wenn die Frau vor oder nach dem Berechnungszeitraum mehr oder weniger verdient hat. Eine gewisse Schwankungsbreite rechtfertigt noch keine Abweichung von dem dreimonatigen Referenzzeitraum in § 18 S. 2 MuSchG. Ausnahmsweise gilt etwas anderes, wenn der Referenzzeitraum nicht geeignet ist, den Durchschnittsverdienst der Frau abzubilden. Das hat das BAG entschieden. |
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