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    Impressum: Anpassung der Formulierung zum Verantwortlichen

    | Der aus analoger Zeit stammende Rundfunkstaatsvertrag (RStV) wurde mit Wirkung vom 07.11.2020 durch den Medienstaatsvertrag (MStV) ersetzt. Infolgedessen müssen Sie im Impressum die Angaben zur Norm anpassen, wenn Sie eine Homepage für Ihren Vermittlerbetrieb betreiben: Die bisherige Formulierung „Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV“ ist gegen die neue Formulierung „Verantwortlicher gemäß § 18 Abs. 2 MStV“ zu tauschen. Weiterhin sind wie bisher hinter dieser Formulierung stets der Name einer natürlichen Person und die Anschrift aufzuführen. |

     

    Die konkrete Angabe der Norm ist auch deswegen sinnvoll, weil sich die anderen Informationspflichten zum Impressum aus § 5 TMG ergeben. Dort ist aber die Pflicht zur Angabe eines Verantwortlichen nicht geregelt.

     

    Weiterführende Hinweise

    • Impressum für Versicherungsmakler → Abruf-Nr. 44858416
    • Impressum für Versicherungsvertreter mit Erlaubnis → Abruf-Nr. 44841250
    Quelle: Ausgabe 03 / 2021 | Seite 1 | ID 47062570