· Fachbeitrag · Büroführung
In diesen Fällen können Sie mit digitaler Unterschrift im Vermittlerbetrieb arbeiten
von Rechtsanwalt Dr. Paul Derabin, Hannover
Verträge werden immer häufiger rein digital verhandelt und geschlossen. Daher gehen Unternehmen zunehmend dazu über, ihre Verträge digital zu unterzeichnen. Es besteht allerdings nach wie vor eine Restunsicherheit, welche Dokumente auch künftig weiterhin aus rechtlichen oder sonstigen Gründen mit einer Originalunterschrift zu versehen sind. VVP bringt Sie daher auf den aktuellen Stand und dekliniert anhand von klassischen Vertragstypen in Vermittlerbetrieben das Thema digitale Unterschrift.
Grundsatz der Formfreiheit und gesetzliche Formvorgaben
Grundsätzlich kann jedes Rechtsgeschäft formfrei geschlossen werden, d. h. mündlich oder durch schlüssiges Verhalten (bspw. Handschlag), solange das Gesetz nicht etwas anderes vorschreibt oder sich die Parteien hierauf verständigen. Bei bedeutenden Rechtsgeschäften wie langfristigen, hochvolumigen oder komplexen Verträgen ist eine schriftliche Fixierung zur Dokumentation jedoch ratsam und gängige Praxis.
Nur in bestimmten Fällen bedeutsamer Geschäfte sieht das Gesetz Formvorschriften für die Wirksamkeit vor. So z. B. beim Erwerb von Grundstücken oder Gesellschaftsanteilen ‒ hier ist die notarielle Beurkundung erforderlich, andernfalls ist das Rechtsgeschäft nichtig.
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