· Fachbeitrag · Dienstwagen
BAG stellt klar: Widerruf der privaten Dienstwagennutzung während einer Freistellung möglich
von Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Nikolaus Polzer und Rechtsanwältin Jule Sofie Hindahl, Noerr PartGmbB, Düsseldorf
| Ein aktuelles Urteil des BAG schafft Klarheit, dass Sie als Arbeitgeber die private Dienstwagennutzung bei Ihren Mitarbeitern im Vermittlerbetrieb während einer Freistellung widerrufen können. VVP stellt das Urteil vor und liefert am Ende eine vertragliche Widerrufsregelung. |
Um diesen Widerrufsfall ging es beim BAG
In dem Fall stand dem Mitarbeiter ein Dienstwagen zu, den er auch privat nutzen durfte. Darüber hinaus war vertraglich vereinbart, dass die Arbeitgeberin die private Nutzung des Dienstwagens unter anderem dann widerrufen kann, wenn das Arbeitsverhältnis gekündigt ist und die Arbeitgeberin den Mitarbeiter berechtigt von seiner Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt hat. Ein (Entschädigungs-)Anspruch des Mitarbeiters wegen des Entzugs der privaten Nutzung sollte in diesen Fällen nicht bestehen.
Mit Schreiben vom 08.05.2023 kündigte die Arbeitgeberin den Arbeitnehmer ordentlich zum 31.08.2023 und stellte ihn mit sofortiger Wirkung unwiderruflich von der Verpflichtung zur Erbringung seiner Arbeitsleistung frei. Zugleich verlangte sie die Rückgabe des Dienstwagens zum 24.05.2023. Dem kam der Arbeitnehmer nach, erhob jedoch Klage und verlangte Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung für den Entzug des Dienstwagens.
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