08.08.2024 · Nachricht · Datenschutz
BGH: Namentliche Nennung des Datenschutzbeauftragten nicht zwingend erforderlich
Die DSGVO erfordert Informationen zur Erreichbarkeit des Datenschutzbeauftragten im Unternehmen, nicht zwingend ist seine namentliche Nennung. Diese für Unternehmen wichtige Klarstellung hat der BGH getroffen.
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