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  • 08.08.2024 · Nachricht · Datenschutz

    BGH: Namentliche Nennung des Datenschutzbeauftragten nicht zwingend erforderlich

    Die DSGVO erfordert Informationen zur Erreichbarkeit des Datenschutzbeauftragten im Unternehmen, nicht zwingend ist seine namentliche Nennung. Diese für Unternehmen wichtige Klarstellung hat der BGH getroffen.