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  • 23.01.2025 · Nachricht · Krankenversicherung/Datenschutz

    AG Chemnitz: DSGVO-Auskunftsanspruch kann nicht verjähren

    Der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO unterliegt keinen Verjährungsfristen und kann somit jederzeit geltend gemacht werden. Dies hat das AG Chemnitz im Bereich der privaten Krankenversicherung entschieden.