03.07.2008 · Fachbeitrag aus VE · Gerichtsvollziehervollstreckung
Ein Gläubiger, der geltend macht, der Gerichtsvollzieher habe ein unvollständiges oder ungenaues Vermögensverzeichnis aufgenommen, ist zunächst gehalten, beim Gerichtsvollzieher eine Nachbesserung zu beantragen. Erst wenn der Gerichtsvollzieher den Antrag ablehnt, steht dem Gläubiger dagegen die Erinnerung nach § 766 ZPO zu.
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03.07.2008 · Fachbeitrag aus VE · Insolvenz
In der Praxis stellt sich häufig die Frage, wie die Situation eines Gläubigers zu beurteilen ist, zu dessen Gunsten die Staatsanwaltschaft im Wege der Rückgewinnungshilfe einen Vermögensgegenstand des Schuldners (= Beschuldigten des Ermittlungsverfahrens) beschlagnahmt hat, jedoch vor Pfändung durch den Gläubiger ein Insolvenzverfahren gegen den Schuldner eröffnet wird. In diesem Fall konkurriert der Gläubiger nicht nur mit eventuellen anderen Geschädigten der Straftat, sondern mit ...
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03.07.2008 · Fachbeitrag aus VE · Leserforum
In VE 08, 47, haben wir über den Pfändungsschutz bei Nutzung von Konten Dritter berichtet. In dem durch den BGH entschiedenen Fall ging es um die Pfändbarkeit bzw. Unpfändbarkeit von
Sozialleistungen
, die auf Konten Dritter eingehen. Einige Leser fragen, wie es sich verhält, wenn reguläres Gehalt oder Mieteinnahmen des Schuldners auf dem Konto eines Dritten eingehen.
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03.07.2008 · Fachbeitrag aus VE · Vollstreckungspraxis
Bei der Pfändung wegen Unterhaltsansprüchen und der bevorrechtigten Vollstreckung sowohl in Arbeitseinkommen als auch in die Bankverbindung des Schuldners wird vielfach eine falsche Wertermittlung als Grundlage der
anwaltlichen Gebühren
vorgenommen. Diese Fehler können den Gläubigeranwalt teuer zu stehen kommen. Der Beitrag zeigt, wie Sie diese Fehler vermeiden.
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29.05.2008 · Fachbeitrag aus VE · Leser-Erfahrungsaustausch
Oft sind es die ungewöhnlichen Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckungssache erfolgreich zu beenden. Diese Fälle wollen wir sammeln und an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch veröffentlichen.
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29.05.2008 · Fachbeitrag aus VE · Vollstreckungspraxis
Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist auch wirksam, wenn in dem Beschlussformular auf angeheftete Anlagen verwiesen wird, in denen die gepfändete Forderung bezeichnet ist. Die Anlagen als solche müssen nicht unterschrieben werden (BGH 13.3.08, VII ZB 62/07, Abruf-Nr.
081381
)
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29.05.2008 · Fachbeitrag aus VE · Steuerpfändung
Wer einen Anspruch auf Erstattung von Einkommensteuer gepfändet und zur Einziehung überwiesen erhalten hat, kann aufgrund des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses weder einen Anspruch auf Vornahme von Verfahrenshandlungen im Steuerfestsetzungsverfahren gemäß § 888 ZPO durch Haftantrag gegen den Schuldner vollstrecken noch nach § 887 ZPO ermächtigt werden, Verfahrenshandlungen des Schuldners im Steuerfestsetzungsverfahren selbst vorzunehmen (BGH 27.3.08, VII ZB 70/06, Abruf-Nr.
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29.05.2008 · Fachbeitrag aus VE · Mietpfändung
1. Die Pfändung von Mietforderungen im Wege der Zwangsvollstreckung aus einem persönlichen Titel führt auch nicht zur (relativen) Unwirksamkeit zeitlich vorangehender Verfügungen über diese Forderungen, wenn der Vollstreckungsgläubiger zuvor die Eintragung einer Zwangshypothek bewirkt hatte.
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29.05.2008 · Fachbeitrag aus VE · Vollstreckungspraxis
Der Antrag eines Titelgläubigers auf Einsicht in die Akten der vom Schuldner geführten Aktivprozesse kann nicht wegen fehlenden rechtlichen Interesses zurückgewiesen werden, wenn der Gläubiger die Einsicht benötigt, um der Vollstreckung unterliegende Vermögensgegenstände des Schuldners zu ermitteln. Vielmehr ist in einem solchen Fall oder, wenn der Gläubiger aus der Akte die Anschrift des Schuldners, die er zur Vollstreckung benötigt, ermitteln will, ein rechtlicher Bezug des ...
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29.05.2008 · Fachbeitrag aus VE · Grundbuchvollstreckung
In VE 08, 82, haben wir darüber berichtet, wie Gläubiger den schuldrechtlichen Eigentumsverschaffungsanspruch an einem Grundstück pfänden, wenn die Auflassung noch nicht erklärt wurde. Der folgende Beitrag erläutert, wie Gläubiger vorgehen müssen, wenn die Auflassung zwischen Verkäufer und Käufer bereits erklärt wurde.
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